Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Hebamme Jana Link

§ 1 - Allgemeines / Geltungsbereich

• Hebamme Jana Link ist Kooperationspartnerin der Hebammenpraxis Fabelhaft, dessen Inhaberin ist Hebamme Anna Adel. Hauptmieterin der Praxisräumlichkeiten ist u.a. Hebamme Anna Adel, mit ihr besteht ein Untermietvertrag.
Es definieren sich keine rechtlichen, finanziellen, steuerlichen oder versicherungstechnischen Zusammenhänge.
• die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die grundlegenden Rahmenbedingungen und gelten für alle angebotenen Leistungen durch Hebamme Jana Link.
Details werden mit jeder Klientin gesondert in Behandlungsverträgen / Dienstleistungsverträgen definiert.


§ 2 - Leistungen & Kosten

• Die Hebammenleistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages, zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband, über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V.
• Welche Leistungen angeboten werden entnehmen Sie bitte der Homepage: www.hebammejanalink.de unter der Kategorie „meine Leistungen“.
• die Hebamme bietet keine Geburtshilfe an.
• die Kosten für die Leistungen der Hebamme werden bei gesetzlich versicherten Klientinnen direkt über ein Abrechnungszentrum mit den Krankenkassen abgerechnet.
Bei privat versicherten Klientinnen werden die Leistungen entsprechend der gültigen Privat- Gebührenordnung des Bundeslandes direkt der Klientin in Rechnung gestellt. Sie ist ( zusammen mit ihrem Partner ) verpflichtet, die Rechnung innerhalb von 30 Tagen zu zahlen, unabhängig von der Erstattung durch die Versicherung oder Beihilfe.
• Falls die Klientin Leistungen mehrerer Hebammen in Anspruch nimmt, wird unter Umständen das erstattungsfähige Kontingent der jeweiligen Krankenkassen überschritten.
Deshalb hat die Klientin im Vorfeld über bereits statt gefundene oder bevorstehende Termine bei einer anderen Hebamme zu informieren.
Unter Umständen muss die Klientin in diesem Fall Kosten für bestimmte Leistungen selbst tragen.
• Wahlleistungen, wie die Kosten für Tape - Anlagen variieren je nach Größe des Tapes und werden im Vorfeld miteinander besprochen. Die Rechnung ist am Tag des Termins bar zu begleichen.


§ 3 - Termine

• Zeitunkritische Termine finden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung statt. Besondere Situationen werden individuell zwischen Klientin und Hebamme koordiniert.
• Wochentags, im Zeitraum zwischen 09:00 - 16:00 Uhr.
Betreuungen im Wochenbett oder Kurse können individuell von dieser Regelung abweichen und sind im jeweilen Vertrag separat festgehalten.
• Termine während der Schwangerschaft finden in den Praxisräumlichkeiten statt. Nach Geburt bis 6 Wochen danach wird die Hebamme die Familie Zuhause aufsuchen.
• Falls ein Termin von der Klientin nicht wahrgenommen werden kann, so muss er mindestens 24h im Voraus abgesagt werden, ansonsten wird der Ausfall privat in Rechnung gestellt.
Hierbei ist es unerheblich, aus welchen Gründen der Termin nicht stattfinden kann. Einzige Ausnahme sind Notfälle, welche eine sofortige Klinikbehandlung bedürfen.


§ 4 - Haftung

• Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings.
Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
• Sofern eine Ärztin/ ein Arzt bzw. eine vertretende Hebammenkollegin hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/ diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis; die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen oder die Leistungen einer Hebammenkollegin.


§ 5 - Schweigepflicht & Datenschutz

• Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die gültigen Bestimmungen des Datenschutzes.
• Im Falle einer Hinzuziehung ärztlicher Hilfe stellt die Hebamme, nach Einverständnis der Klientin, der weiter- oder mitbetreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Weiter- oder Mitbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind.
Das Gleiche gilt für den Fall einer weiter- oder mitbehandelnden Hebamme, im Vertretungsfall.
• Ohne das ausdrückliche Einverständnis der Klientin werden keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter gegeben.
Bei planbarer Beteiligung Dritter ( z.B. feststehende Vertretung durch eine andere Hebamme ) ist im Vorfeld eine schriftliche Schweigepflichtentbindung durch die Klientin zu unterzeichnen.

Stand: 25.10.2023